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13.01.2012

Arbeitnehmerfreizügigkeit hat bisher wenig Auswirkungen auf deutsche Betriebe

Seit Mai 2011 gilt in Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit: Nicht alle Unternehmen wissen das, für viele ist es nicht relevant.

Als im Mai vergangenen Jahres durch die Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (der randstadkorrespondent berichtete) die Arbeitsgrenzen nach Deutschland für acht EU-Ländern aus Osteuropa – nämlich Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien – geöffnet wurden, wusste noch niemand so genau, was das für den deutschen Markt bedeutet würde.

 

Tatsache ist, dass seit Einführung der neuen Regelung die Beschäftigung von Bürgern aus diesen acht Staaten, die bereits vor dem 1. Mai 2011 in Deutschland gelebt haben, stark angestiegen ist. Dagegen fällt die Zahl der Zuwanderungen weniger hoch aus wie erwartet. Die Personen, die gezielt der Arbeit wegen in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, haben verstärkt in den westdeutschen Ballungsräumen Anstellung gefunden.

 

Die deutschen Unternehmen zeigen sich durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit eher wenig beeindruckt: Viele Kleinbetriebe haben von der Maßnahme der grenzüberschreitenden Arbeitserlaubnis noch gar nichts gehört. Doch auch für viele größere, sogar mitarbeitersuchende Unternehmen, ist die Möglichkeit, qualifiziertes Personal aus den EU-8-Staaten zu rekrutieren, nicht interessant. Gerade mal drei Prozent der Arbeitgeber haben die Chance bisher genutzt.

 

Weitere Informationen und Details zur Entwicklung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland veröffentlichte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in seinem downloadbaren Kurzbericht.




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