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Rechtstipps: Mehr Altersgeld nach Fusion
Unternehmen müssen die Betriebsrenten re­­­gelmäßig an die Kaufkraftentwicklung an­passen. Bei wirtschaftlichen Problemen können sie dies ablehnen.

Mehr Altersgeld nach FusionWenn sie aber aufgrund einer Fusion wieder in bessere Fahrwasser gelangen, dann muss angepasst werden, um Betriebsrentner an der besseren Lage teilhaben zu lassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Kläger im vorliegenden Fall erhält seit Januar 1984 Betriebsrente. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage seiner früheren Arbeitgeberin, einer GmbH, wurde seine Betriebsrente nur zum 1. Januar 1988 und zum 1. Januar 1999 erhöht.

 

Am 3. Juli 2001 schloss die frühere Arbeitgeberin einen Verschmelzungsvertrag mit einer ertragsstarken Gesellschaft. Die Verschmelzung wurde am 15. Mai 2002 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Der für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage maßgebliche Stichtag war im vorliegenden Fall der 1. Januar 2002. Lediglich zwecks Entscheidung, ob zu diesem Zeitpunkt ernsthafte Eintragungsrisiken bestanden und deshalb eine Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Anpassungsschuldnerin nicht hinreichend wahrscheinlich war, wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.

 

Quelle: BAG (Az.: 3 AZR 810/05), Foto: LordRunar/iStockphoto.com

2008-07

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